Seit November 2009 können Sie mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift.
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungs-Empfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Volksbank Bochum Witten eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeits-Termin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.
Wegen der derzeit noch nicht flächendeckend gegebenen technischen Erreichbarkeit sämtlicher Kreditinstitute im SEPA-Raum, bietet die Volksbank Bochum Witten eG das SEPA-Lastschriftverfahren zur Zeit noch nicht an.
Im Bedarfsfall sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater an.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungs-Auftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.
Ihre Volksbank Bochum Witten eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren.
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmenlastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.
Die Volksbank Bochum Witten eG bietet das SEPA-Lastschriftverfahren zur Zeit noch nicht an.
Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.
Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen:
Die Volksbank Bochum Witten eG bietet das SEPA-Lastschriftverfahren zur Zeit noch nicht an.
Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.
Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
Die Volksbank Bochum Witten eG bietet das SEPA-Lastschriftverfahren zur Zeit noch nicht an.