
Teilnahme am VR-Förderprogramm
Am Förderprogramm können alle gemeinnützigen Vereine aus unserem Geschäftsgebiet teilnehmen. Antragstellende Vereine müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Förderfähig sind ausschließlich Projekte im Geschäftsgebiet der Volksbank Bochum Witten eG. Dieses umfasst die Städte Bochum, Herne, Witten und Wetter sowie Sprockhövel.
Kunst- und Kulturprojekte
| Eine Förderung von kulturellen Projekten bedingt die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege. Hierunter fällt auch die sogenannte Heimat- und Brauchtumspflege. |
Vereinsprojekte
| Hier können Einzelprojekte von Vereinen gezielt unterstützt werden. Nicht förderfähig sind Einzel- oder Dauermaßnahmen, die sich aus der normalen Vereinstätigkeit ergeben. Darunter fallen auch Maßnahmen, die der Verbreitung und Durchführung von Publikationen (z. B. Vereinszeitschriften, Jubiläumsbroschüren, Programmheften, usw.) dienen. Nicht förderfähig ist in diesem Rahmen ebenso die allgemeine Sport- und Bandenwerbung. |
Soziale Projekte
| Im Mittelpunkt dieser Förderung stehen die Kinder- und Jugendförderung (z. B. die Unterstützung von Kindergärten oder von Schulen), die Altenhilfe oder gezielte Einzelfördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang auch Projekte der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung von Tierschutzförderprogrammen. |
