Als Mitglied der Volksbank können Sie mitbestimmen und mitgestalten. Sie sind Eigentümer "Ihrer" Bank. Als Mitgliedervertreter werden Sie in der jährlichen Vertreterversammlung umfassend informiert und nehmen die satzungsmäßigen Aufgaben wahr.
Alle vier Jahre wählen die Mitglieder unserer Bank die Vertreter. Für den reibungslosen Ablauf dieser Wahl sorgt ein Wahlausschuss, der aus Mitgliedern unserer Bank, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat besteht. Auch dieser Ausschuss wird durch die Vertreterversammlung gewählt. Der Wahlausschuss sorgt nicht nur für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vertreterwahlen sondern stellt auch die Kandidatenliste zusammen, die dann wiederrum von den Mitgliedern der Bank gewählt werden kann.
Vertreter haben weitreichende, in der Satzung festgelegte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Sie werden umfassend informiert und üben ihr Abstimmungsrecht als gewählte Vertreter in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung aus. Ein Vertreter kann sein Amt nur persönlich ausüben, die Bevollmächtigung eines Dritten ist nicht möglich.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Beschlussfassung über den Jahresabschluss, die Ergebnisverwendung sowie die Wahl des Aufsichtsrates. Aber auch satzungsrelevante Fragen, der Austritt aus Verbänden oder die Aufnahme oder Aufgabe wesentlicher Geschäftsbereiche fällt neben einer Vielzahl anderer Angelegenheiten in die Mitwirkung und Mitbestimmung durch die Vertreterversammlung.