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Volksbank Bochum Witten eG
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Spenden an Hilfsorganisationen

 

Spenden für Opfer von Umweltkatastrophen

Nach schweren Erdbeben, Überschwemmungen oder andreren Naturkatastrophen ist die Hilfs-  und Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung sehr groß. 

Als genossenschaftliche Bank wollen wir helfen, dass die Spenden die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen rasch erreichen. 

Daher haben wir hier einige Informationen für Sie hinterlegt und verweisen auf die Internetseiten von ARD und ZDF, auf denen Sie die meisten Spendenorganisationen finden.

Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden

Steuerlich abzugsfähig sind nur Spenden zugunsten einer als gemeinnützig anerkannten Hilfsorganisation, einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer öffentlichen Dienststelle. 

Für Beträge bis 200 Euro dient der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis. Für Spenden an eine als gemeinnützig anerkannte Hilfsorganisation ist nach § 50 Abs. 2 EStDV zusätzlich Voraussetzung, dass der Einzahlungsbeleg von der Hilfsorganisation selbst hergestellt ist, den steuerbegünstigten Verwendungszweck als Spende erkennen lässt und Angaben zur Steuerbefreiung der Organisation enthält. Hierzu halten wir von den beiden großen Spendenbündnissen "Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft" ab dem 25.01.2010 entsprechende Spendenzahlscheine in unseren Geschäftsstellen bereit.

Die Buchungsbestätigung muss Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, den Betrag sowie den Buchungstag enthalten. 

Für Spenden von mehr als 200 Euro stellt die Hilfsorganisation eine Spendenbescheinigung aus. Damit dies möglich ist, muss der Spender im Feld „Verwendungszweck“ seine vollständige Adresse angeben.