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Die E-Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2027 stellen wir Abrechnungen für unsere Firmenkunden ausschließlich elektronisch bereit. Die postalische Zustellung dieser Abrechnungen entfällt. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, wie Ihr Unternehmen die Dokumente künftig empfängt und an die Buchhaltung weitergibt.

 

Unser OnlineBanking mit ePostfach

Über das elektronische Postfach im OnlineBanking können Sie die bereitgestellten Dokumente aufrufen und herunterladen. Prüfen Sie, ob Ihr Zugang funktioniert und die zuständigen Personen auf das Postfach Ihres Unternehmens zugreifen können. Ein vorhandener Zugang oder die Anzeige eines Geschäftskontos allein bestätigt noch nicht, dass alle benötigten Abrechnungen zugänglich sind.

 

Abruf über Zahlungsverkehrssoftware

Nutzen Sie eine Software mit FinTS oder EBICS, können Sie die Abrechnungen auch darüber abrufen. Voraussetzung ist, dass Ihre Software den erforderlichen Dokumentenabruf unterstützt und dieser für die betreffenden Konten und Nutzer freigeschaltet und eingerichtet ist.

Abruf per Software - funktiert alles ?

Abruf prüfen

Kann Ihre Software die Abrechnungen abrufen?

Prüfen Sie beim Softwareanbieter, ob Ihre eingesetzte Version den Abruf von Abrechnungsdokumenten über FinTS oder EBICS unterstützt. Dies sollte der Fall sein, wenn Überweisungen und Umsatzabfragen funktionieren.

Bei Nein oder Unklar: Unterstützung klären und gegebenenfalls die Software aktualisieren. Alternativ unser OnlineBanking mit ePostfach nutzen.

Dokumentenabruf freischalten

Ist der Dokumentenabruf eingerichtet und freigeschaltet?

Prüfen Sie, ob für alle betroffenen Konten die erforderlichen Berechtigungen bestehen. 

Bei Nein oder Unklar: Freischaltung und Berechtigungen mit uns klären. Den Dokumentenabruf in der Software einrichten oder ergänzen.

Weiterverarbeitung

Kommen die Dokumente vollständig in Ihrer Buchhaltung an?

Testen Sie mit den verfügbaren Dokumenten, ob die Originaldateien tatsächlich abgerufen, gespeichert und an die Buchhaltung weitergegeben werden. Bei E-Rechnungen müssen die enthaltenen strukturierten Rechnungsdaten erhalten bleiben. Legen Sie fest, wer regelmäßig auf fehlende Dokumente prüft.

Bei Nein oder Unklar: Abruf, Ablage und Weitergabe korrigieren. Nach der Umstellung die erste bereitgestellte Abrechnung zusätzlich auf vollständigen Empfang prüfen.