- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
- Verantwortungsvoll handeln
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Bochum Witten eG und die Menschen darin.
Partnerschaftlichkeit, Fairness, Solidarität, Nähe und die Förderung unserer Mitglieder und Kunden: Für diese Werte steht die Volksbank Bochum Witten eG. Wir übernehmen Verantwortung: Verantwortung als Arbeitgeber, Ausbilder, Förderer von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Werte und die Verbundenheit zum Ruhrgebiet sind die Basis für unser erfolgreiches Geschäftsmodell.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand leitet die Bank eigenverantwortlich und vertitt unsere Genossenschaft nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat berufen und ist ihm und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Vorstand der Volksbank Bochum Witten eG
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung. Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates kommen aus der Region und nehmen ihr Amt zum Teil seit vielen Jahren wahr.
Mitglieder unseres Aufsichtsrates
- Dipl.-Kfm. Christian Mohr (Vorsitzender)
- Klaus Haarmann (stellv. Vorsitzender)
- Dipl.-Ök. Marcus Arldt
- Angelika Bilow-Hafer
- Dr. Sabine Schlaeger-Diegel
- Dipl. Finanzwirtin (FH) Stefanie Loos
Im Bild v.l.n.r.: Dipl.-Ök. Marcus Arldt, Angelika Bilow-Hafer, Dipl.-Kfm. Christian Mohr (Vorsitzender), Dipl. Finanzwirtin (FH) Stefanie Loos, Klaus Haarmann (stellv. Vorsitzender) und Dr. Sabine Schlaeger-Diegel
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Alle Mitglieder unserer Bank bei wichtigen Entscheidungen zu beteiligen ist aufgrund der Größe einer solchen Versammlung nicht möglich. Darum haben wir in unserer Satzung geregelt, dass für je einhundert Mitglieder ein Vertreter zu wählen ist. Diese Wahlen finden alle vier Jahre statt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Aktuell nehmen somit 226 Vertreter die Rechte der Mitglieder in einer Vertreterversammlung wahr.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.