Endlich 18 - brauche ich denn jetzt eigene Versicherungen?

Wer mit 18 noch bei seinen Eltern wohnt und zur Schule geht, studiert oder sich in einer Ausbildung befindet, benötigt in den wenigsten Fällen eine eigene Versicherung, da man weiterhin über die Eltern versichert ist. Wer allerdings nebenbei jobt oder auszieht, der muss handeln.

Gut versichert

Als volljähriger Auszubildender oder Arbeitnehmer sollte man sich mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Auch wenn die fünf gesetzlichen Sozialversicherungen eine Grundsicherung für Unfälle, Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und für die Altersversorgung darstellen, decken sie nicht alle Risiken ab. Es gibt über die Pflichtversicherungen hinaus einige sehr sinnvolle Zusatzversicherungen. So tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel dann in Kraft, wenn man seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Und eine private Unfallversicherung deckt anders als ihr gesetzliches Gegenstück alle Unfälle ab – nicht nur Arbeits- und Wegeunfälle.

Augen auf beim Mietvertrag

Wer von zu Hause auszieht, muss sich um eine eigene Bleibe kümmern  Mietverträge werden nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen – dies ist jedoch üblich und sinnvoll. Besteht der Vermieter auf einen befristeten Mietvertrag, muss er dies jedoch schriftlich festhalten, damit die Befristung wirksam ist. Über die Konditionen sind sich Mieter und Vermieter in der Regel einig, bevor sie den Vertrag unterschreiben. Dazu zählt zum Beispiel die Höhe der Miete. Der Mieter sollte auf Sonderregelungen achten, wie zum Beispiel Regeln für den Winterdienst und die Treppenhausreinigung. Generell gilt: Verträge vor der Unterzeichnung immer sorgfältig lesen. So gibt es am Ende keine bösen Überraschungen.

Und eine eigene Wohnung sollte auch versichert werden. Ein Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat gegen Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Führerschein und das erste eigene Auto

Viele Jugendliche machen mittlerweile einen Führerschein mit 17. Denn nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung dürfen die Führerschein-Neulinge in der Übergangszeit bis zur Volljährigkeit mit einer Begleitperson selbst fahren. Pünktlich zum 18. Geburtstag erhalten sie dann den ersehnten „richtigen“ Führerschein im Scheckkartenformat. Und einige auch ihr erstes eigenens Auto. Dies muss versichert werden. Gern erklären wir, welche Möglichkeiten es gibt und was dann zu beachten ist.