Immobilie renovieren

Energetisch sanieren: wertsteigernd und nachhaltig

Den Wert einer älteren Immobilie steigern Sie, indem Sie das Dach, die Heizung und die Fenster erneuern, das Bad sanieren oder zeitgemäßen Wohnraum schaffen. Wir beraten Sie gern zu staatlichen Fördermöglichkeiten und dem für Sie passenden Modernisierungskredit unseres Partners Schwäbisch Hall.

Immobilie renovieren und modernisieren

Tschüss alt. Hallo neu.

Gerade jetzt verbringen wir viel mehr Zeit in unserem Zuhause und lernen es noch mehr zu schätzen. Da fällt einem schnell das eine oder andere heimische Projekt ins Auge, das man nun endlich angehen kann. Sie haben jede Menge Ideen für kleine und größere Modernisierungen, die Ihr Wohnglück vollends perfekt machen? Gut. Dann starten Sie jetzt und lassen Sie sich von uns oder unserem Partner der Bausparkasse Schwäbisch Hall dabei unterstützen.

Staatliche Fördermöglichkeiten – so attraktiv wie nie

Klimaschutzprogramm 2030

Wir haben die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt:
 

Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Bis zu 40 Prozent Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel für neue Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Solarthermie, Wärmepumpen, Pelletheizung), Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle – maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
  • Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatung in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars – maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten


Steuerliche Förderung1

  • Bis zu 40.000 Euro für energetische Maßnahmen (verteilt auf drei Jahre) für Dämmung, Erneuerung von Fenstern, Einbau digitaler Systeme – vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als zehn Jahre
  • Bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerarbeitsleistungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen


KfW-Kredite für Wohngebäude

  • Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierung von Wohngebäuden gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard sowie Planung und Baubegleitung durch Sachverständige/Experten


Riester-Förderung2

  • Für altersgerechten bzw. barrierereduzierenden Umbau, zum Beispiel durch Entnahme von mindestens 6.000 Euro aus einem Riester-Vertrag innerhalb von drei Jahren

 

Wichtig: Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinierbar. Welche Förderungen für Sie infrage kommen und was es rund um die Beantragung zu beachten gibt, erklären Ihnen gern unsere Berater und die Heimatexperten von Schwäbisch Hall.

Immobilie renovieren
  • 0,25 Prozent Zinsvorteil bei energetischen Sanierungen³
  • Konstante Raten für die Gesamtlaufzeit
  • Kostenlose Sonderzahlungen jederzeit möglich4
  • Darlehen bis zu 50.000 Euro ohne Grundschuld für Hauseigentümer möglich5


Tipp der Schwäbisch Hall:
Sorgen Sie monatlich mit zwei Euro pro Quadratmeter für die Instandhaltung Ihrer Immobilie vor.

VR-Wohnkredit in 20 Minuten

Bei Renovierung und Modernisierung bieten wir Ihnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an. Zum Beispiel unseren VR-Wohnkredit. Ihre Vorteile:

  • Nutzung freier Grundschulden erspart zusätzliche Kosten für Grundbucheinträge
  • Finanzierung in nur 20 Minuten
  • Sofortige Auszahlung

Direkt zum VR-Wohnkredit

Modernisierungskredit mit der Bausparkasse

Wenn Sie eine größere Maßnahmen planen und von den niedgringen Zinsen langfristig profitieren wollen, dann bietet sich die Finanzierung über unseren Partner, die Bausparkasse Schwäbisch Hall an. Ihre Vorteile:

  • Zusätzlicher Zinsvorteil4 bei energetischer Modernisierung
  • Konstante Raten bei einer wahlweisen Gesamtlaufzeit von 10, 15, oder 20 Jahren
  • Finanzierung ab 10.000 Euro
  • Kostenlose Sonderzahlungen möglich5
  • Riester-Förderung2 für altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau

 

Jetzt Modernisierungskredit berechnen

  1. § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.
  2. Bei Berechtigung; es gelten weitere Voraussetzungen.
  3. Nur bei Tarif FuchsKonstant 10, 15, 20; es gelten bestimmte Voraussetzungen.
  4. In der Sparphase jährlich bis zu fünf Prozent des Anfangsdarlehens; in der Darlehensphase immer und in beliebiger Höhe möglich.
  5. Mit Tarif FuchsKonstant 10, 15, 20 oder Bauspardarlehen; bei Berechtigung; es gelten weitere Voraussetzungen.